Vorab: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall helfen eine Anwältin oder ein Anwalt, die IHK oder die Handwerkskammer weiter.

Rechtstexte gehören zu den unbeliebtesten Teilen einer Website. Trotzdem lohnt sich Sorgfalt: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum und eine veraltete Datenschutzerklärung gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen – und die sind ärgerlich und teuer.

Wer braucht ein Impressum?

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum, also praktisch jede Seite von Selbstständigen, Handwerksbetrieben, Restaurants, Praxen und Unternehmen. Die Pflicht steht heute in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Steht in deinem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, ist das ein Hinweis, dass es eine Überarbeitung vertragen kann.

Was ins Impressum gehört

  • Vollständiger Name bzw. Firmenname mit Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e. K.)
  • Bei Gesellschaften die vertretungsberechtigte Person, etwa die Geschäftsführung
  • Eine ladungsfähige Anschrift – also eine echte Adresse, kein Postfach
  • Eine schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse und in der Regel eine Telefonnummer
  • Falls vorhanden: Handelsregister mit Registergericht und Nummer
  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bei bestimmten Berufen zusätzliche Angaben wie zuständige Kammer, Berufsbezeichnung oder Aufsichtsbehörde – das betrifft zum Beispiel viele Handwerke, Heilberufe und Architekten

Das Impressum muss leicht zu finden sein. Üblich und bewährt ist ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite.

Die Datenschutzerklärung

Sobald deine Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, schon über Server-Protokolle oder ein Kontaktformular –, brauchst du eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Sie erklärt Besuchern, welche Daten du wofür verarbeitest, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange du sie speicherst und welche Rechte sie haben.

Entscheidend ist, dass sie zu deiner tatsächlichen Website passt. Eine kopierte Vorlage, die Dienste nennt, die du gar nicht nutzt, oder neue Dienste nicht erwähnt, ist ein typischer Fehler. Kommen ein Kontaktformular, eine Karte, ein Buchungstool oder eine Statistik dazu, muss die Datenschutzerklärung das abbilden.

Cookie-Banner: nicht immer nötig

Ein Einwilligungs-Banner brauchst du, wenn deine Seite Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, die für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich sind – typischerweise für Werbung, Tracking oder viele eingebettete Dienste von Drittanbietern. Eine schlanke Website ohne solche Dienste kommt oft ganz ohne Banner aus. Das ist angenehmer für Besucher und rechtlich die einfachste Lösung.

Typische Stolperfallen

  • Google Fonts vom Google-Server: Werden Schriften direkt bei Google geladen, wird dabei die IP-Adresse der Besucher übertragen. Nach einem Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2022 gab es dazu eine Welle von Abmahnungen. Die einfache Lösung: Schriften auf dem eigenen Server ablegen.
  • Eingebettete Karten und Videos: Google Maps oder YouTube laden beim Öffnen der Seite Daten von fremden Servern. Besser ist eine Lösung, die erst nach einem Klick lädt.
  • Keine verschlüsselte Verbindung: Ohne HTTPS werden Formulareingaben ungeschützt übertragen, und Browser zeigen „Nicht sicher“ an – für Besucher ein deutliches Warnsignal.
  • Veraltete Angaben: Umzug, neue Telefonnummer, neue Rechtsform – das Impressum wird dabei gern vergessen.

Fazit

Impressum und Datenschutzerklärung sind kein Hexenwerk, müssen aber vollständig, leicht auffindbar und aktuell sein. Am einfachsten ist eine Website, die von Anfang an datensparsam gebaut ist: Schriften vom eigenen Server, keine unnötigen Tracking-Dienste, verschlüsselte Verbindung. So setze ich jede Website um. Einen ersten Anhaltspunkt, wie deine Seite technisch dasteht, gibt dir der kostenlose Website-Check – die rechtliche Prüfung ersetzt er nicht.